Planbare Objekte in Ihrer Nähe
Unterhaltsreinigung ist das, was Ihren Betrieb trägt: feste Objekte, verlässliche Teams, regelmäßiger Umsatz. Gleichzeitig laufen Verträge aus, und neue Objekte müssen her. Wir zeigen Ihnen öffentliche Ausschreibungen im Umkreis Ihrer bestehenden Objekte, gebündelt an einer Stelle.
Was zur Unterhaltsreinigung gehört
Unter Unterhaltsreinigung versteht man die regelmäßige, in festen Intervallen wiederkehrende Reinigung von Gebäuden. Dazu gehören typischerweise das Reinigen von Böden, Sanitärräumen, Küchen und Teeküchen, das Leeren von Papierkörben, das Abwischen von Kontaktflächen wie Türklinken und Handläufen sowie die Reinigung von Arbeitsplätzen. Die Intervalle reichen von täglich bis wöchentlich, je nach Nutzung des Raums.
Typische Objekte und Auftraggeber
Nahezu jedes genutzte Gebäude braucht Unterhaltsreinigung. Besonders häufig vergeben werden:
- Schulen, Kitas und Sporthallen durch Städte, Gemeinden und Kreise als Schulträger
- Rathäuser, Kreishäuser und Behördengebäude
- Hochschulgebäude, Bibliotheken und Labore
- Büro- und Verwaltungsgebäude von Unternehmen und Hausverwaltungen
- Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren und Pflegeeinrichtungen
- Einzelhandelsflächen, Autohäuser und Fitnessstudios
Leistungsverzeichnis und Raumbuch richtig lesen
Bei öffentlichen Ausschreibungen basiert die Unterhaltsreinigung fast immer auf einem Raumbuch: einer Liste aller Räume mit Raumgruppe, Fläche, Bodenbelag und Reinigungsintervall. Daraus ergibt sich zusammen mit Ihren Leistungswerten – also wie viele Quadratmeter pro Stunde in einer Raumgruppe gereinigt werden können – der Stundenbedarf.
Zunehmend verbreitet sind ergebnisorientierte Leistungsbeschreibungen, bei denen nicht die Häufigkeit, sondern ein bestimmter Sauberkeitszustand vereinbart wird, der über Qualitätskontrollen geprüft wird. Für Sie bedeutet das mehr Gestaltungsspielraum, aber auch Verantwortung für die Qualität.
Kalkulation mit Augenmaß
Unterhaltsreinigung wird über Jahre erbracht – Fehler in der Kalkulation wirken deshalb lange nach. Kalkulieren Sie Löhne mindestens auf Basis des allgemeinverbindlichen Branchenmindestlohns, berücksichtigen Sie Lohnnebenkosten, Urlaub, Krankheit, Fahrtzeiten, Objektleitung, Reinigungsmittel und Maschinen. Prüfen Sie, ob Preisgleitklauseln vorgesehen sind, die künftige Tariferhöhungen ausgleichen.
Ein ungewöhnlich niedriger Preis mag den Zuschlag bringen, gefährdet aber Qualität und Wirtschaftlichkeit. Öffentliche Auftraggeber prüfen auffällig niedrige Angebote und können sie ausschließen.
Mit regionaler Suche Touren verdichten
Für die Unterhaltsreinigung ist die räumliche Nähe der Objekte entscheidend. Mehrere Objekte in einem Stadtteil oder entlang einer Route können Fahrtzeit sparen und Vertretungen bei Ausfällen erleichtern. Bei uns suchen Sie gezielt im Umkreis Ihrer bestehenden Objekte und können die Suchkriterien mit einem aktiven Paket speichern.
Wir garantieren keine Aufträge – aber wir verkürzen die Zeit, die Sie mit der Suche verbringen, damit mehr Zeit für gute Angebote bleibt.
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