Allgemeine Geschäftsbedingungen

Entwurf – vor Livegang rechtlich prüfen.

Version 2, gültig ab 1.11.2026

Entwurf – vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen

Diese Fassung ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung.

§ 1 Geltungsbereich, nur Unternehmer

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Aurevia Facility Solutions UG (haftungsbeschränkt), Leopoldstraße 2–8, 32051 Herford, Amtsgericht Bad Oeynhausen HRB 21246 („Anbieter“), als Betreiberin der Plattform „Auftragssuche Reinigung“ (auftragssuchereinigung.de) und ihren Kunden. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.

§ 2 Registrierung und Kundendaten

Die Nutzung kostenpflichtiger Leistungen setzt ein Kundenkonto voraus. Der Kunde macht bei der Registrierung und jeder Bestellung vollständige und zutreffende Angaben zu seiner Person und seinem Unternehmen und hält diese aktuell. Er bestätigt, als Unternehmer zu handeln und zur Vertretung des Unternehmens berechtigt zu sein. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

§ 3 Leistungsbeschreibung

Der Anbieter recherchiert und bündelt öffentlich zugängliche Bekanntmachungen öffentlicher Auftraggeber zu Reinigungsleistungen aus offiziellen Datenquellen (insbesondere TED – Amtsblatt der EU – und dem Datenservice Öffentlicher Einkauf / oeffentlichevergabe.de) und stellt sie mit Such-, Karten-, Merk- und Benachrichtigungsfunktionen bereit. Die Suche mit Vorschau (Titel, Reinigungsart, Ort, Frist) ist kostenlos. Mit einem gebuchten Paket erhält der Kunde für die Laufzeit Zugriff auf die vollständigen Angaben, den Link zur Originalbekanntmachung, gespeicherte Suchen und Auftragsmitteilungen per E-Mail. Der Anbieter schuldet keine Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität der Bekanntmachungen. Maßgeblich sind allein die Bekanntmachung und die Vergabeunterlagen des jeweiligen Auftraggebers. Die Einordnung nach Reinigungsart erfolgt automatisiert und kann fehlerhaft sein.

§ 4 Kein Erfolgsanspruch

Der Anbieter ist nicht Vergabestelle und nimmt keinen Einfluss auf Vergabeverfahren. Ein Anspruch auf Aufträge, Zuschläge, eine bestimmte Anzahl von Ausschreibungen oder bestimmte Platzierungen in Suchmaschinen besteht nicht.

§ 5 Pakete, Laufzeit, keine Verlängerung

Angeboten werden Pakete mit einer Laufzeit von 3, 6 oder 12 Monaten. Es gelten die bei Bestellung angezeigten Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Laufzeit beginnt mit der Freischaltung. Wird ein Paket während einer laufenden Laufzeit gebucht, schließt die neue Laufzeit an das Ende der bestehenden an. Das Paket endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit; eine automatische Verlängerung findet nicht statt.

§ 6 Vertragsschluss, Vorauszahlung, Freischaltung

Mit Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt mit der Bestellbestätigung zustande. Der Kunde erhält eine Rechnung. Die Vergütung ist als einmalige Vorauszahlung per Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen unter Angabe der Bestellnummer zu leisten; ein Lastschrifteinzug erfolgt nicht. Die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang, in der Regel innerhalb von 1–2 Werktagen. Geht die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen ein, kann der Anbieter die Bestellung stornieren; in diesem Fall wird eine Stornorechnung erstellt.

§ 7 Ausschreibungsservice (gesonderter Vertrag)

Der Ausschreibungsservice (Unterstützung bei der Bearbeitung von Angebotsunterlagen zu einer konkreten Ausschreibung) ist eine gesonderte Leistung und auch ohne Paket buchbar. Die Anfrage des Kunden ist unverbindlich. Der Anbieter kann ein Angebot mit Preis und Leistungsumfang abgeben oder die Anfrage ablehnen. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Kunde das Angebot im Kundenbereich verbindlich annimmt. Abgerechnet wird nach Übergabe der bearbeiteten Unterlagen. Die Verantwortung für Inhalt, Richtigkeit und fristgerechte Abgabe des Angebots beim Auftraggeber verbleibt beim Kunden; ein Zuschlag wird nicht geschuldet.

§ 8 Mitwirkungspflichten

Der Kunde stellt für den Ausschreibungsservice alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig, rechtzeitig und in lesbarer Form bereit und prüft die übergebenen Unterlagen vor der Abgabe. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung gehen nicht zulasten des Anbieters.

§ 9 Zugangsdaten und Nutzung

Zugangsdaten sind geheim zu halten und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Ein Paket gilt für das bestellende Unternehmen. Die Inhalte dürfen nur für eigene geschäftliche Zwecke genutzt werden; eine systematische Weitergabe, Veröffentlichung oder automatisierte Abfrage ist untersagt. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der Anbieter den Zugang vorübergehend sperren.

§ 10 Haftung

Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Anbieter nicht für entgangene Aufträge oder Fristversäumnisse, die auf unvollständigen oder verspäteten Bekanntmachungen der Quellen beruhen.

§ 11 Kündigung aus wichtigem Grund

Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen § 9 oder bei falschen Angaben zur Unternehmereigenschaft vor.

§ 12 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters (Herford; zuständig Amtsgericht Herford bzw. Landgericht Bielefeld). Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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